Wie erfolgt in München die Antragstellung?
Für die Bewohner in München ist es wichtig, Kontakt mit dem Bezirk Oberbayern aufzunehmen.
Der Antrag ist formlos möglich. Hier sollte eine möglichst genaue Beschreibung des Hilfebedarfs mit Angaben zur Dauer und Häufigkeit der einzelnen Bedarfe angegeben sein. Die Bedarfe möglichst nach Lebensbereichen also Grundpflege und Hauswirtschaft, Schule und Studium, Freizeit, oder Arbeit aufschlüsseln. Unbedingt auf unplanbare Bedarfe (z.B. Umlagern in der Nacht, Toilettengänge, Beatmung o.ä.) hinweisen. Die unplanbaren Bedarfe können mit Bereitschaftszeiten begründet werden. Wenn Fachkräfte gebraucht werden, sollte man unbedingt begründen, warum eine Fachkraft notwendig ist. Auf Wunsch- und Wahlrecht (§8 SGB IX) und auf das Recht auf Persönliche Assistenz (§78 SGB IX) hinweisen.
Diese Schritte ersparen die lange Bearbeitungszeit der Kostenträger und klären manche Missverständnisse bei den Sachbearbeitern der Behörden auf – zumindest sollte man das meinen.
Der Bezirk Oberbayern prüft den Antrag und je nach Pflegegrad werden die Kosten für Assistenz übernehmen.

