Pflegegrade 1 - 5

Es gibt die Pflegegrade 1 - 5. Je nach Betroffenheit der Behinderung erlangt man einen Pflegegrad. Hier bekommt man Geld von der Pflegekasse, um damit Assistenten bezahlen zu können. Im Anschluss erfolgt eine Erläuterung der Pflegegrade:

Pflegegrad 1

Für Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld; stattdessen stehen Leistungen wie ein monatlicher Entlastungsbetrag von 
131 € zur Verfügung.

Pflegegrad 2

Für Pflegegrad 2 erhält man 347 €.

Mindestens 10 Stunden pro Woche, auf mindestens zwei Tage verteilt.

Pflegegrad 3

Für Pflegegrad 3 erhält man 599 €. 

Eine detaillierte Aufschlüsselung der benötigten Zeit pro Woche ist möglich (z.B. Körperpflege: 7-10 Stunden, Ernährung: 5-7 Stunden, Mobilität: 4-6 Stunden, Medizinische Versorgung: 2-4 Stunden).

Pflegegrad 4

Für Pflegegrad 4 erhält man 800 €.

Die Beeinträchtigung ist schwerwiegend. Eine genaue Stundenzahl hängt vom Einzelfall ab, oft ist jedoch eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung erforderlich.

Pflegegrad 5

Für Pflegegrad 5 erhält man 990 €.

Die Beeinträchtigung ist sehr schwerwiegend, oft wird eine 24-Stunden-Betreuung benötigt.

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