Pflegegrade 1 - 5
Es gibt die Pflegegrade 1 - 5. Je nach Betroffenheit der Behinderung erlangt man einen Pflegegrad. Hier bekommt man Geld von der Pflegekasse, um damit Assistenten bezahlen zu können. Im Anschluss erfolgt eine Erläuterung der Pflegegrade:
Pflegegrad 1
Für Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld; stattdessen stehen Leistungen wie ein monatlicher Entlastungsbetrag von
131 € zur Verfügung.
Pflegegrad 2
Für Pflegegrad 2 erhält man 347 €.
Mindestens 10 Stunden pro Woche, auf mindestens zwei Tage verteilt.
Pflegegrad 3
Für Pflegegrad 3 erhält man 599 €.
Eine detaillierte Aufschlüsselung der benötigten Zeit pro Woche ist möglich (z.B. Körperpflege: 7-10 Stunden, Ernährung: 5-7 Stunden, Mobilität: 4-6 Stunden, Medizinische Versorgung: 2-4 Stunden).
Pflegegrad 4
Für Pflegegrad 4 erhält man 800 €.
Die Beeinträchtigung ist schwerwiegend. Eine genaue Stundenzahl hängt vom Einzelfall ab, oft ist jedoch eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung erforderlich.
Pflegegrad 5
Für Pflegegrad 5 erhält man 990 €.
Die Beeinträchtigung ist sehr schwerwiegend, oft wird eine 24-Stunden-Betreuung benötigt.
